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Erdanfüllung und Erdüberfüllung

DAHMIT-Garagen können in schräg verlaufende Hänge eingebaut und auch teilweise bzw. vollständig mit Erdreich an- oder überschüttet werden, sollte dies gewünscht oder notwendig sein.

Voraussetzung dafür ist ein tragfähiger Untergrund, außerdem muss die angrenzende Böschung standsicher sein. Für das Aufstellen der Garage ist auf ein geeignetes Fundament sowie ausreichenden Arbeitsraum zwischen Garage und Böschung zu achten.

Die Detailvoraussetzungen sind unbedingt rechtzeitig (vorab) mit dem DAHMIT-Fachberater zu klären. Es empfiehlt sich unbedingt die frühzeitige Vereinbarung eines Abstimmungsgesprächs. Dann kann im Zweifelsfall auch rechtzeitig gemeinsam entschieden werden, ob gegebenenfalls Bodenfachleute in die Beurteilung der Baustellensituation eingebunden werden sollten.

Hier vorab schon einmal die wichtigsten zu beachtenden Eckpunkte:

  • Beim Aushub der Baugrube ist darauf zu achten, dass ein sicherer Arbeitsraum zwischen Garage und Böschung vorhanden ist. Dieser Sicherheitsraum ist bei der Montage der Garagen notwendig. Er muss am Fuss mehr als 50 cm betragen. Der Böschungswinkel hängt von der Standfestigkeit des Erdreiches ab.

    Nach DIN 4124 sind folgende Böschungswinkel einzuhalten:

    45° bei nicht bindigen oder weichen bindigen Böden
    60° bei steifen oder halbfesten bindigen Böden
    80° bei festen bindigen Böden oder Fels

    Ist eine standsichere Ausführung der Böschung nicht möglich, so ist eine geeignete Verbaumethode auszuwählen.

  • Die Fundamente müssen nach entsprechenden Angaben von DAHMIT gegen Erddruck erstellt werden. Vor Montage der Garage ist eine notwendige Drainage zu verlegen und an die entsprechend vorgesehene Entwässerung anzuschließen. Die Drainagerohre sollten einen Durchmesser von 10 cm nicht unterschreiten und in einem Gefälle von über 0,5 % verlegt sein. Die Dachentwässerung muss nach örtlichen Vorschriften an die Kanalisation angeschlossen werden.
    Das anfallende Sickerwasser ist nach den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort ordnungsgemäß und nach baulichen Vorschriften abzuleiten.
  • Die Abdichtung der Garage ist gemäß DIN 18195 (Bauwerksabdichtungen) bauseits auszuführen. Eine Abdichtung durch DAHMIT ist optional möglich.

    Wird die Abdichtung durch DAHMIT ausgeführt, so hat der Auftraggeber die Arbeiten unmittelbar nach Aufforderung, auf jeden Fall vor Beginn der Erdan- bzw. Überfüllungen, abzunehmen. Die Abnahme muss durch einen Beauftragten von DAHMIT in schriftlicher Form erfolgen.
  • Der Geländeverlauf zur Garage muss nach Festlegung mit DAHMIT erfolgen. Das Gelände darf in einer Breite von mindestens 3 m ab Garagenwand nicht ansteigen. Sollten sich während des Baufortschrittes Abweichungen und andere Lasteneinwirkungen auf die Garage ergeben, ist dies vor Garagenfertigung mit DAHMIT abzustimmen. Das Hinterfüllmaterial muss aus wasserdurchlässigem, nicht bindigem Boden bestehen. Beim Anfüllen der Garage ist darauf zu achten, dass es lagenweise von Hand geschieht und keine Rüttler oder Stampfer benutzt werden.
  • Bepflanzungen mit starken Wurzelbildungen und zusätzlichen Lasten sind zu vermeiden.

ACHTUNG: Eine geeignete und funktionsfähge Drainage und Drainageschicht ist unbedingt einzubauen!

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